Erbrecht und Testament


Sollten Sie sich mit dem eigenen Tod beschäftigen,

spielt nicht zuletzt die Frage nach Ihrem Nachlass eine

wichtige Rolle. Sofern Sie kein eigenes Testament

aufsetzen, wird im Sterbefall die gesetzliche Erbfolge

für die Verteilung Ihres Nachlasses Grundlage sein.

Erbfolge

An erster Stelle stehen der Ehepartner sowie die Erben erster Ordnung (Kinder und Kindeskinder). Um Vermächtnisse nach eigenen Wünschen später zu verteilen ist ein handschriftlich verfasstes Testament erforderlich, das mit vollem Namenszug und dem aktuellen Datum versehen werden muss. Für die absolute Sicherheit sorgt eine notarielle Beglaubigung.

 

Detaillierte Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz:

www.bmj.de

Bitte beachten Sie:

In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.

Patienten-
verfügung und Vorsorge-
vollmacht

Organspende


Ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten und gegebenenfalls einem anderen Menschen damit helfen zu können, ist eine schwierige Frage, die nur Sie beantworten können. In jedem Fall lohnt es sich jedoch darüber nachzudenken. Treffen Sie zu Lebzeiten keine Entscheidung, müssen dies Ihre Angehörigen tun.

Umfassende Informationen zur Organspende und einen Vordruck für den Organspendeausweis finden Sie auf der folgenden Website vom Bundesministerium für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de