Sollten Sie sich mit dem eigenen Tod beschäftigen,
spielt nicht zuletzt die Frage nach Ihrem Nachlass eine
wichtige Rolle. Sofern Sie kein eigenes Testament
aufsetzen, wird im Sterbefall die gesetzliche Erbfolge
für die Verteilung Ihres Nachlasses Grundlage sein.
An erster Stelle stehen der Ehepartner sowie die Erben erster Ordnung (Kinder und Kindeskinder). Um Vermächtnisse nach eigenen Wünschen später zu verteilen ist ein handschriftlich verfasstes Testament erforderlich, das mit vollem Namenszug und dem aktuellen Datum versehen werden muss. Für die absolute Sicherheit sorgt eine notarielle Beglaubigung.
Detaillierte Informationen zum Erbrecht und zum Testament finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz:
In allen Fragen rund um das Erbrecht empfehlen wir zwecks Beratung die Kontaktaufnahme zu einem Rechtsanwalt oder Notar. Die Beratung zur Gestaltung von Testamenten stellt grundsätzlich eine Rechtsdienstleistung nach § 2 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) dar. Wir stellen aus diesem Grund ausdrücklich klar, dass dieser Ratgeber lediglich weitergehende Beratungsmöglichkeiten aufzeigen möchte. Es handelt sich jedenfalls nicht um eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls und somit nicht um eine Rechtsberatung.
In unserer Zeit, die von digitaler Kommunikation geprägt wird, hinterlässt ein jeder Mensch auch Spuren im digitalen Leben. Es stellt sich die Frage, ob und wie diese nach dem Tod entfernt werden sollten. Wir vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu Unternehmen, die sich auf den Umgang mit dem Digitalen Nachlass spezialisiert haben. Kommen Sie einfach auf uns zu.
Wie lässt sich sicherstellen, dass im Falle von Krankheit oder Notfall alle Wünsche zur medizinischen Versorgung des Patienten berücksichtigt werden? Eine Patientenverfügung sorgt für Klarheit und bietet die Möglichkeit, den Willen zu definieren und zu bestimmen. So gehen Sie sicher, alles benannt zu haben, falls Sie sich aus gesundheitlichen Gründen einmal nicht mehr eindeutig mitteilen können.
Durch eine Vorsorgevollmacht bestimmen Sie zudem eine Vertrauensperson, die im Krankheitsfall Ihre geschäftlichen und behördlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne regeln kann.
Ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten und gegebenenfalls einem anderen Menschen damit helfen zu können, ist eine schwierige Frage, die nur Sie beantworten können. In jedem Fall lohnt es sich jedoch darüber nachzudenken. Treffen Sie zu Lebzeiten keine Entscheidung, müssen dies Ihre Angehörigen tun.
Umfassende Informationen zur Organspende und einen Vordruck für den Organspendeausweis finden Sie auf der folgenden Website vom Bundesministerium für Gesundheit:
www.bundesgesundheitsministerium.de